Der sogenannte Rehabilitationssport zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel ist die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges. Dabei soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit – psychisch wie physisch - des Betroffenen verbessert werden.
Als weiterführende Reha Sport zu praktizieren, kommt grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht. Insbesondere nach schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall soll diese besondere Art des Sportes Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, Krankheitsbeschwerden zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Reha durch Sport als ärztliche Verordnung hat sich bisher als äußerst effektiv erwiesen.
Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit 1. Juli 2001 haben die Versicherten hierauf nun einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger.
Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, wurde 2003 die so genannte Rahmenvereinbarung verabschiedet. Dort ist u. a. festgelegt, dass Rehabilitationssport in Gruppen von mindestens 45 Minuten stattfindet, dass der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellt und welche Qualifikation die Übungsleiter/Trainer haben müssen.
Als Einstieg kann Rehabilitationssport ärztlich verordnet werden. Er ist dann gesetzlich festgeschrieben als ergänzende Maßnahme der Rehabilitation in Gruppen und unter Obhut eines Arztes. Auch nach der ärztlichen Verordnung können alle Kurse weiterhin eigenverantwortlich besucht werden. Die Rehabilitationssportgruppen werden von qualifizierten Übungsleitern geleitet. So sind die Übungsleiter des Vereins MENSCHen bewegen e.V. zertifiziert bzw. lizensiert und dementsprechend ausgebildet, um fachgerecht Rehagruppen zu betreuen.
Wer kann Rehabilitationssport verordnen?
In den Rehabilitationssportgruppen werden Übungsstunden zu vielen verschiedenen Indikationen angeboten. Dazu gehören Schlaganfall, Morbus Bechterew, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, chronische Herzkrankheiten, Krebs-Erkrankungen sowie ca. 30 weitere Indikationen. Die Frage, ob Sie Rehasport betreiben sollen und können, beantwortet Ihnen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Bei entsprechender Diagnose können diese Rehabilitationssport, beispielsweise bei einer der Sportgruppen des Vereins MENSCHen bewegen e.V., verordnen. Wenn sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für eine Verordnung entschieden haben, wird das Muster 56 ausgefüllt (das zu verwendende Originalformblatt erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse) aus. Diese Verordnung lassen Sie sich dann von Ihrer Krankenkasse genehmigen.